Verkehrszeichen – die wichtigsten Informationen

Es unterliegt keinem Zweifel, dass senkrechte Zeichen ein relevantes Element der Straßenausstattung sind. Sie haben zum Ziel, nicht nur den Verkehr auf Straßen sicher zu organisieren, aber auch den Teilnehmern des Verkehrs die Sicherheit zu garantieren.

Offensichtlich werden senkrechte Verkehrsschilder in einer Verordnung angeordnet. Es ist zu sagen, dass die Verkehrsverordnung nicht nur dauerhafte Verkehrsschilder, aber auch Wechselverkehrszeichen bestimmt. Jetzt sind Verkehrszeichen leicht verständlich. Das bedeutet, dass Sie den geltenden Vorschriften entsprechen sollen.

Zu den relevantesten Verordnungen, die die Optik und die Größe der Verkehrsschilder in Deutschland regeln, gehört die Straßenverkehrsordnung (kurz VwV-StVO). Überdies dürfen auch diese Verkehrszeichen aufgestellt werden, die von dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur in dem Verkehrsblatt veröffentlicht wurden.

Was ist zu beachten, falls es sich um vertikale Zeichen handelt?

VerkehrszeichenNatürlich müssen sie widerstandsfähig sind, weil sie ganz verschiedene Witterungseinflüssen täglich ausgesetzt sind. Allerdings sollen sie außerdem gut sichtbar sein. Darum müssen senkrechte Zeichen ausreichend groß sein, damit sie sichtbar sind. Die Größen von Verkehrszeichen werden meistens durch die StVO, die VwV-StVO oder andere aktuelle Rechtsvorschriften vorgegeben.

Heute gibt es drei Größen der Verkehrsschilder für verschiedene Geschwindigkeitsbereiche. Diese Tatsache lässt sich leicht erklären. Es handelt sich darum, dass Verkehrsschilder bei verschiedenen Geschwindigkeiten immer gut gesehen werden müssen. Nur auf diese Art und Weise können Sie ihre Rolle erfüllen und das Risiko eines Unfalls äußerst minimieren. Auch bei verschiedenen Größen müssen die richtigen Proportionen der Zeichen eingehalten werden. Aus Sicherheitsgründen sind die Ecken der vertikalen Zeichen abgerundet.

Im Geschwindigkeitsbereich 0-20 km/h haben kreisförmige Verkehrszeichen einen Durchmesser von 420 mm, bei der Geschwindigkeit 20-80 km/h wird ein Durchmesser von 600 mm empfohlen. In Geschwindigkeitsbereichen > 80 km/h sollten kreisförmige Schilder einen Durchmesser von 750 mm haben.

Nicht der Herstellungsprozess, sondern auch die Aufstellung der Verkehrszeichen muss der Straßenverkehrsordnung (kurz VwV-StVO) entsprechen. Zeichen, sofern sie dauerhaft installiert sind, müssen fest eingebaut werden. Nicht mehr als drei Zeichen dürfen an einem Pfosten befestigt werden. Es ist zu hinzufügen, dass Gefahrzeichen häufig allein stehen. Auch Schilder mit Wartepflicht müssen alleine aufgestellt werden.

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